Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, 200 m vor Ausfahrt Möhringen-Ost, Ri. Autobahn 8 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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