Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 106 km/h bei zulässigen 80 km/h durch Sensormessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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