Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Bad Cannstatt, Spur Mitte Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, Bad Cannstatt,, außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Traffistar S 330, Foto  außerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffistar S 330 mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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