Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts um 11 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Verwarnungsgeld von 50,00 € erhoben. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot
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