Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 21 km/h mit Messgerät TraffiStar S350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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