Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Rotenwaldstraße, bei Hausnr. 146, FR stadtauswärts mit 18 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar-S, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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