Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Traffistar S 350 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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