Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Zuffenhausen, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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