Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Suhl, auf der Gothaer Str., Höhe Hs.-Nr. 138, FR Zella-Mehlis die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Suhl übersandte Formular Anhörung

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