Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sulzbach, A 8, vor Sulztalbrücke, Rtg. Zweibrücken  außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensormessverfahren ES 3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Formular Anhörung

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