Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Sulzemoos, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 460, km 0,840. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 90 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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