Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tangermünde, Stadt Tangermünde, Miltern, B 188, Abschn. 061, km 2.700, Abfahrt Miltern, Ri. Rathenow außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburgübersandte Formular Anhörung

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