Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Tarnow, BAB 24, km 219,500, Fahrtrichtung Berlin nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Zeugenvernehmung

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