Bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h der erforderliche Abstand von 46,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Tarnow, BAB 24, km 219,500, Fahrtrichtung Hamburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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