Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Thalmässing, A 9, Ri. München, Abschnitt 740, km 5,585 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 4.5 Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erlies Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld
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