Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h wurde der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Thalmässing, A 9, Richtung München, Abschnitt 740, km 5,585 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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