Bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h wurde der erforderliche Abstand von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Theres, A 70, Ri. Bayreuth, Abschnitt 260, km 6,111 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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