Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 53,50 m in Theres, auf der A 70, Ri. Bayreuth, im Abschnitt 260, Höhe km 6,111 wurde bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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