Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Tübingen, auf der Kusterdinger Str., Höhe Feldweg, FR B 27 Hornbach um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Tübingen übersandte Vordruck Anhörung
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