Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelzen-Oldenstadt, auf der Wendlanstraße, in H. Nr. 4, FR Dannenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen
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