Bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Vaterstetten, A 94, Ri. München, Abschnitt 260, km 2.30 km 5.585 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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