Bei einer Geschwindigkeit von 134 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Vaterstetten, A 94, Ri. München, Abschnitt 260, km 2.30 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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