Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 12.10.2015 in Vohburg, a. d. Doanu, K PAF 17, Ab 120, km 1,6, Südumgehung, Ri Großmehring um 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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