Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldbrunn, A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 360, km 2,046 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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