Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Waldenburg, auf der BAB 6, bei km 670,500, Fahrtrichtung N-MA um 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung
.Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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