Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 51,200 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldlaubersheim, Gem. Waldlaubersheim, A 61, km 286,1, FR Ludwigshafen nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, erhöht wegen Voreintragungen.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erlies Bußgeldbescheid
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”