Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wallersdorf, auf der Landshuter Straße, Höhe Haus-Nr. 36, Ri stadtauswärts um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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