Bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h wurde der erforderliche Abstand von 39,58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Walpernhain, auf der A 9, Ri. München, km 167,5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video, Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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