Bei einer Geschwindigkeit von 92 km/h der erforderliche Abstand von 38,33 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Walpernhain, auf der A 9, Ri. München, km 167,5, nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messung mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.5.2 BKat
§Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.
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