Gegen erlaubte Geschwindigkeit in Weibersbrunn, auf der BAB A 3, Abs. 240, Station 0,3, FR Passau/Linz verstoßen. Dabei wurde die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 15.11.2015 um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 80 km/h, bei zulässigen 108 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage -mobil – PoliScanSpeed, Frontfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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