Am 08.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weiden, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 540, km 0,800 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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