Am 1.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weiden, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 540, Höhe km 0,800 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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