Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weiden i.d.Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto 162 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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