Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weimar, auf der Martin-Luher-Straße, Höhe Arno-Holz-Str., FR Taubach
um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: G1TraffiStar S 330 51 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Weimar übersandte Formblatt Fahrerfeststellung

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