Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weingarten, auf der BAB 5, bei km 615,9, Fahrtrichtung F-BA wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeldverfahren wurde eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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