Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weinsberg, BAB 6, km 642,350, Fahrtrichtung MA-N die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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