Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weitersburg, BAB 48, km 13,35, Gem. Weitersburg, FR Trier die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto, ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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