Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiterstadt, auf der A 5, bei km 515,4 FR Basel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Lasergerät mit Foto. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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