Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Werdohl, auf der Ütterlingser Straße / B 236 um 11 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 41 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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