Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhofen, Gem. Westhofen, A 61, Höhe km 334,0, FR Süden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 130 km/h 173 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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