Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wetschen, auf der B 214, Diepholzer Str. 24, Richtung Diepholz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiPhot mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 85 km/h
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz übersandte Zeugenfragebogen
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