Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wetter, auf der BAB 1, bei km 352,100, RF Bremen um 46 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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