Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wichelnförth, B 4, Abschnitt 440, Station 1804, FR Uelzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit TraffiPhot stat. Geschw. mit Frontfoto ergab 97 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Vordruck Anhörung
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