Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 3, bei km 151,990, Fahrtrichtung Frankfurt am Main mit 31 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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