Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, AS Mainzer Straße, Fahrtrichtung Rüdesheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 78  km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 18 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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