Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiesbaden, BAB 3, km 150,900, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3
3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.