Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 147 km/h mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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