Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wiesbaden, OT Nordenstadt, A 66, km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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