Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wilgartswiesen, Gemarkung Wilgartswiesen, B 10, Brückenbauwerk, Unterführung Falkenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 37 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 137 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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