Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, A 52, km 32,450, RF Roermond nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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